Dr. med. Kurt Höhfeld und Univ.-Prof. Dr. med. Hans-Christian Deter, 2023
Als mehrere Kollegen der Berliner DGPT-Institute 2002 eine Satzung für das Kollegium Psychotherapeutische Medizin Berlin Brandenburg entwarfen, geschah dies als Antwort auf den Beschluss des Ärztetags vom 15. Mai 1992 in Köln, einen Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und Psychotherapie einzuführen. Schon 1978 war nach langer Vorlaufzeit ein solcher Facharzt (als „Zweitfacharzt“) in der damaligen DDR eingeführt worden und musste nach der Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland allgemeine Gültigkeit bekommen. Dies war mitbestimmend bei der spannenden Abstimmung 1992 gegen die Stimmen aus dem Lager der Psychiater. Die 13 Berliner Delegierten stimmten geschlossen für den neuen Facharzt. Dass sich damit zugleich ein „P“ aus dem Namen der ursprünglich DGPPPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie) heißenden DGPT verselbständigte, war da noch nicht bewusst, alle Mitglieder der ersten Generation des neuen Facharztes waren Psychoanalytiker.
1956 war nach einem kontroversen Vorlauf der Zusatztitel Psychotherapie eingeführt worden, zu seinem Erwerb reichten bis zum Anfang der 70er Jahre der Nachweis von zwei Jahren Tätigkeit auf dem Gebiet der Psychotherapie, z. B. durch psychiatrische Weiterbildung und als Theorienachweis die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, z. B. den Lindauer Psychotherapiewochen. Diese einer Fortbildung entsprechende Regelung entsprach den Vorgaben der damaligen Facharztordnung. Eine wirkliche Pflicht zur Weiterbildung entstand erst mit der Einführung der Weiterbildungsordnung anstelle der Facharztordnung (in Berlin 1979).
Praktisch gab es aber seit der Gründung der DGPT (1949) neben diesem Inhalt des Zusatztitels Psychotherapie eine psychoanalytische Weiterbildung, Ärzte erhielten nach Abschluss ihrer analytischen Weiterbildung an einem DGPT-Institut ebenfalls den Zusatztitel Psychotherapie. 1967 erfolgte, wieder nach längerer Vorlaufzeit, durch die Einführung der Kassenfinanzierung der analytischen Psychotherapie auf dem Hintergrund der Untersuchungen von Dührssen und Jorswieck die Bindung an die Vereinbarungen und Richtlinien, hier wurde auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie „erfunden“. Da die von der KBV anerkannten DGPT-Institute bei ihrer Aus-/Weiterbildung den Vorgaben der Vereinbarungen und Psychotherapierichtlinien der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und der KBV folgten, geschah die ärztliche analytische Weiterbildung bis zur Einführung des Zusatztitels Psychoanalyse 1979 faktisch außerhalb des Kammerbereichs. Vierzehn Jahre später, im Mai 1992, wurde mit der Einführung des Facharztes für Psychotherapeutische Medizin der bisherige Zusatztitel Psychotherapie obligat in diesen Facharzt einbezogen (2003 umbenannt in Psychosomatische Medizin und Psychotherapie), diese Einbeziehung betraf auch die beiden psychiatrischen Fachärzte (für Erwachsene und Kinder/Jugendliche). Die Gründung des KPMB erfolgte analog den schon bestehenden Vereinen „Berliner Modell“ für die psychotherapeutische Weiterbildung der Psychiater und des „Verein für die psychotherapeutische Weiterbildung der Kinder- und Jugendpsychiater“. Dass die drei Vereine von der Ärztekammer als zusätzliche Institutionen anerkannt wurden, war darin begründet, dass weder in den Kliniken noch in den Praxen die jeweiligen Weiterbilder allein alle Weiterbildungsinhalte anbieten konnten. Dies galt vor allem für die Theorievermittlung, Selbsterfahrung und Supervision sollten wegen der Gefahr einer personalen Abhängigkeit in jedem Fall außerhalb stattfinden. Dennoch blieben die Träger der Weiterbildung in allen Fällen immer auch Weiterbildungsbefugte.
Ab dem Treffen zur Gründungsveranstaltung im September 1996 bis Juni 2006 war Prof Dr. Hans-Henning Studt, Leiter der Abteilung Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsmedizin Charité Campus Benjamin Franklin Berlin der erste Vorsitzende des KPMB. Er initiierte zusammen mit Kurt Höhfeld, Hartmut Dorn und Volker Holitzner die Vereinsgründungssitzung mit einer Gründungssatzung (Teilnehmer: Studt, Wagner, Blank-Knaut, Schlüter-Dupont, Albert, Klapp, Schwarz, Dorn, Keller, Höhfeld, Deter, Thiele, Pohlmann, Jung, Heis), endgültig verabschiedet nach Korrekturen am 13.2.2007 und beim Amtsgericht hinterlegt. Die WB-Befugten des KPMB waren Leiter der psychosomatischen und psychotherapeutischen Abteilungen im Benjamin Franklin der FUB, in der Charité Virchow Klinikum der FUB, im Theodor-Wenzel – Werk, im Behringkrankenhaus und in der der Brandenburgklinik. Kooperation bestand auch mit allen Berliner DGPT-Instituten. Die Mitglieder bestanden aus den WB-Befugten und den Dozenten
Am 20.Juni 2006 wurde Prof. Dr. H.-C. Deter neuer Vorsitzender, Stellvertreter waren Dr. Wolfram Keller und Bernd Bergander. Auf eine Anregung von Prof. Dr. Deter trafen sich am 05.03.2008 in der Praxis von Dr. Münch die Kollegen Deter, Höhfeld, Holitzner, Lindstedt und Münch mit dem Ziel, die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zum Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie enger mit den Weiterbildungsangeboten der von der DGPT anerkannten Berliner Aus-/und Weiterbildungsinstituten zu vernetzen. Neben inhaltlichen Fragen ging es auch um die Frage, wie könnte eine Bezahlung der Langzeittherapiefälle ermöglicht werden? Es wurden Kooperationsverträge des KPMB mit den hierzu bereiten Instituten entworfen, damit konnten die kassenärztlichen Leistungen der Weiterbildungsteilnehmer über die Institutsambulanzen abgerechnet werden. Damit zusammenhängende formalen Fragen betrafen die Notwendigkeit eigener Zulassungsinterviews, eines Nachweises von ausreichend Theorie-Erwerb und den Nachweis von Supervision der Behandlerpraxis. Kooperationsverträge des KPMB entstanden mit den Instituten BIPP, IfP, BPI und IPB.
Offen blieb die Frage, wo der Ort der Theorieweiterbildung liegen könnte. Dies wurde vorerst pragmatisch gelöst, indem die WB-Teilnehmer an den für sie gekennzeichneten Vorlesungen und Seminaren der Institute teilnehmen können. Als zentraler Ort entwickelte sich das BIPP, daneben fanden Veranstaltungen in den einzelnen Kliniken statt. Die Frage, ob die Dozenten unbezahlt lehren sollten, blieb bisher offen, die Ärztekammer geht grundsätzlich davon aus, dass außer für Supervision und Selbsterfahrung keine Kosten entstehen dürfen.
[...]